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Gemeinderatssitzung 14.05.2020 - Beschlüsse

TOP 1Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 - Beratung und Beschlussfassung
 

Dem mittelfristigen Finanzplan Ergebnis- und Finanzhaushalt, sowie dem Stellenplan wird wie vorgelegt zugestimmt.

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.05.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt


Der Haushaltsplan wird festgesetzt


1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.641.300 EUR

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 5.972.300 EUR

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 1.330.700 EUR

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 1.330.700 EUR

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.297.200 EUR

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.293.200 EUR

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 4.000 EUR

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 774.200 EUR

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.814.500 EUR

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 1.040.300 EUR

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.036.300 EUR

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.036.300 EUR

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 115.000 EUR

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 921.300 EUR

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 115.000 EUR

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.036.300 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionensförderungs-maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite


Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR.

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt


1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 360 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v.H. der Steuermessbeträge


2. für die Gewerbesteuer auf 360 v.H. der Steuermessbeträge

 


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