TOP 2 | Bebauungsplanverfahren "Am Ailhof" in Zweiflingen - Aufstellungsbeschluss |
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Für den im Lageplan vom 02.02.2022 dargestellten Bereich werden der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Am Ailhof" aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB werden erfüllt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB wird auf eine Umweltprüfung und die Ausarbeitung eines Umweltberichts verzichtet. | |
TOP 3 | Bebauungsplanverfahren "Am Ailhof" in Zweiflingen - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, auf Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfes vom 02.02.2022 vom Büro IFK aus Mosbach, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung durchzuführen. | |
TOP 4 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 - Beratung und Beschlussfassung |
Dem mittelfristigen Finanzplan des Ergebnis- und Finanzhaushalts sowie dem Stellenplan wird wie vorgelegt zugestimmt. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17. Februar 2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.348.000 Euro 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6.433.600 Euro 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.085.600 Euro 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.980.100 Euro 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.708.700 Euro 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 271.400 Euro 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 973.600 Euro 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.053.500 Euro 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.079.900 Euro 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -808.500 Euro 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 800.000 Euro 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 115.000 Euro 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 685.000 Euro 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -123.500 Euro § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 800.000 Euro. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 Euro. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessbeträge. Hinweis: | |
TOP 5 | Vereinsförderung - Beratung und Beschluss |
Der Gemeinderat stimmt der vorgetragenen Ausarbeitung der Vereinsförderung zu. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendige Satzung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen. Für die Jugend wird ein Betrag von 15 EUR/ Kind festgelegt und jeder andere Verein soll 100 EUR/ Jahr auf Antrag erhalten. | |
TOP 6 | Redaktionsstatut nach § 20 Abs. 3 GemO und Regelung von Karenzzeiten in Amtsblättern |
Das Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Zweiflingen wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen. | |
TOP 7 | Annahme von Spenden |
Die Verwaltung hat eine Spende i.H.v. 50 EUR erhalten. Als Verwendungszweck wurde die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (Kinderhaus Mosaik) angegeben. Es wird darum gebeten, die Zustimmung zur Annahme der Spende zu erteilen. | |
TOP 9 | Stellungnahme zu Bauvorbescheid - Wohnhaus-Neubau, Flst. 52/76 in Friedrichsruhe |
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage über den Neubau eines Wohnhauses auf dem Flst. 52/76 in Friedrichsruhe zu und erteilt das erforderliche Einvernehmen für die Befreiung von der festgesetzten Traufhöhe. | |
TOP 10 | Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung, Flst. 436 in Pfahlbach |
Der Gemeinderat stimmt der Erdauffüllung auf dem Flst. 436 in Pfachlbach zu und erteilt das erforderliche Einvernehmen. | |