23. Juli 2026
bis 3. Aug. 2026

Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2026

Aus dem Gemeinderat für eilige Leser vom 16.07.2026

  1. Einwohnerfragen
  2. Annahme von Spenden – Zustimmung zur Spendenannahme
  3. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Gemeindehalle Zweiflingen: Redaktionelle Änderungen – Zustimmung der redaktionellen Änderungen
  4. Schulkindbetreuung – Änderung der Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Schulkindbetreuung mit der Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH – Der Vereinbarung wurde zugestimmt
  5. Bebauungsplanverfahren „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Schönauer Holz“ in Friedrichsruhe
    a) erneute Aufstellung des Bebauungsplanes - Zustimmung
    b) Annahme des Entwurfes vom 16.07.2026 zum Bebauungsplan - Zustimmung
    c) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung - Zustimmung

 

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 16.07.2026

Einwohnerfragen

Es gab keine Fragen seitens der anwesenden Zuhörer

Annahme von Spenden 

Die Grundschule veranstaltete wie jedes Jahr einen Spendenlauf. Dafür gingen von diversen Spendern insgesamt 2.469,80 € ein. Die Spenden werden für die Grundschule verwendet.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden über insgesamt 2.469,80 € aus dem Spendenlauf zu.

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sport- und Gemeindehalle Zweiflingen: Redaktionelle Änderungen

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 23. April 2026 über die Anpassung von Nutzungs-
entgelten für die Hallennutzung Beschluss gefasst. Dabei haben sich zwei redaktionelle Fehler eingeschlichen, die mit erneuter Beschlussfassung geheilt werden sollen:

  • Der Bruttobetrag für die Miete des Außenbewirtschaftungsraums beträgt 50 Euro, anstatt wie dargestellt 500 Euro.
  • Der § 8 Trainings-, Übungs- und Sportbetriebentgelte müssen in Bruttobeträge ausgewiesen werden.

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die redaktionellen Änderungen entsprechend anzupassen.

Schulkindbetreuung – Änderung der Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Schulkindbetreuung mit der Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH

Seit September 2022 besteht zwischen der Gemeinde Zweiflingen und der Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH eine Vereinbarung über die Schulkind- und Ferienbetreuung. Die Zusammenarbeit hat sich seither bewährt, die Betreuung wird von den Familien gut angenommen und die Kooperation verläuft in guter und verlässlicher Weise.

Ab dem neuen Schuljahr besteht für Kinder im Grundschulalter - beginnend mit der ersten Klasse - ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Anspruch umfasst werktäglich acht Stunden und gilt auch in den Schulferien, das Land Baden-Württemberg hat eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien geregelt. Die derzeitige Vereinbarung sieht eine Betreuung von insgesamt 30 Ferientagen vor. Die Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH hat sich bereit erklärt, die rechtlich zusätzlich notwendigen 15 Betreuungstage zu übernehmen, sodass künftig insgesamt 45 Betreuungstage pro Jahr (für alle Klassen) angeboten werden können. Damit wird der Rechtsanspruch abgesichert und die bewährte Zusammenarbeit mit der Ev. Jugendhilfe fortgeführt. Die Verwaltung bat um Zustimmung zur geänderten Vereinbarung.

Der Gemeinderat stimmte der geänderten Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Schulkindbetreuung mit der Ev. Jugendhilfe Friedenshort GmbH zu.

Bebauungsplanverfahren „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Schönauer Holz“ in Friedrichsruhe
a) erneute Aufstellung des Bebauungsplanes
b) Annahme des Entwurfes vom 16.07.2026 zum Bebauungsplan
c) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung
 

Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes
Seitens des Vorhabensträgers ging eine Anfrage für eine Wohnbebauung des Flst. 50 in Friedrichsruhe ein. Geplant ist eine Bebauung mit Einzelhäusern. Die bereits getroffenen Abgrenzungen des Planungsgebiets wurden dem Gemeinderat bereits in einer früheren Sitzung vorgestellt. Damals wurde das Vorhaben städtebaulich im Sinne der Nachverdichtung vom Gremium begrüßt. Der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB wurde bereits geschlossen.

Zur Umsetzung des Verfahrens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geplant. Im weiteren Verfahren wird dann entsprechend der Vorgaben zum beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren beschlossen. Aufgrund der Änderung des Geltungsbereiches durch die Aufnahme des Zufahrtsbereiches (Flst. 2 – Straßenbereich „Allee“) zur Sicherstellung der Erschließung ist jedoch eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Da dieser Zufahrtsbereich bereits Bestandteil des Bebauungsplanes „Schönauer Holz“ (Rechtskraft Mai 2001) ist, ist zugleich eine Teilaufhebung dieses Bebauungsplanes notwendig. Die erneute Beschlussfassung diente dazu, den aktuellen räumlichen Geltungsbereich rechtssicher zu beschließen.

Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schönauer Holz“ in Friedrichsruhe zu fassen.

Annahme des Entwurfes vom 16.07.2026 zum Bebauungsplan
Zum weiteren Fortgang des Verfahrens, musste der Annahmebeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden.

Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat den Annahmebeschluss für den Bebauungsplan „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schönauer Holz“ in Friedrichsruhe zu fassen. 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung
Für die nächsten Schritte, musste die Verwaltung beauftragt werden die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behördenbeteiligung durchzuführen.

Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat den Beschluss für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schönauer Holz“ zu fassen.

Der Gemeinderat fasste die folgenden Beschlüsse entsprechend der in der Sitzung vorgestellten Präsentation:

  1. a) Der Gemeinderat beschloss die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schönauer Holz“
  1. b) Der Gemeinderat beschloss die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schönauer Holz“
  1. c) Der Gemeinderat beschloss die Annahme des Entwurfes vom 16.07.2026 zum Bebauungsplan „Friedrichsruhe Mitte“ nach § 13a BauGB mit Teilaufhebung des Bebauungsplans „Schönauer Holz“

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