Wahlscheinantraege in Sonderfaellen am Wahlwochenende

Wahlscheinanträge in Sonderfällen am Wahlwochenende – Rufbereitschaft

 

Wahlscheine (und damit Briefwahlunterlagen) können bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag 06.03.2026) Landtagswahl bis 15 Uhr und Bürgermeisterwahl bis 18 Uhr beantragt werden.

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (Samstag 07.03.2026) 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

 

Sollten Sie die Ausstellung eines Wahlscheines wünschen und es liegt einer der oben genannten Fälle vor, dann erreichen Sie die Gemeindeverwaltung,

Frau Annette Jordan am Wahlwochenende wie folgt: Tel: 0151/12 86 29 47.

 

Ihre Gemeindeverwaltung

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