8. Juli 2025

Rechtsverordnung: Landratsamt schränkt Wasserentnahmen ein

Geringe Wassermengen in den Fließgewässern im Hohenlohekreis

 

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern ab Freitag, 4. Juli 2025, per Rechtsverordnung eingeschränkt. Über die vergangenen Tage sind die ohnehin schon niedrigen Wasserstände weiter gefallen, sodass die Flüsse und Bäche teilweise nur noch niedrigste Wasserstände führen.

 

Bis einschließlich 31. Juli 2025 ist jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten, unabhängig von der Art und Weise der Entnahme. Das Wasserentnahmeverbot gilt auch für Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sofern die Erlaubnis eine Inhalts- oder Nebenbestimmung enthält, welche die Wasserentnahme in dem Zeitraum für unzulässig erklärt, in dem der Gemeingebrauch durch Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung untersagt ist. Ebenfalls verboten sind das Aufstauen eines Gewässers und das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme. Weiterhin erlaubt bleibt hingegen das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern.

 

Die Rechtsverordnung ist unter www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen nachzulesen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gewässerschutzes unter 07940 18-1857 zur Verfügung.

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