Aus dem Gemeinderat für eilige Leser vom 18.06.2026

Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2026

 

 

  1. Einwohnerfragen
  2. Kalkulation Wasserzins mit Grundgebühr für die Jahre 2027 und 2028
    - Beratung und Beschlussfassung
  3. Kalkulation gesplittete Abwassergebühr für die Jahre 2027 und 2028
    - Beratung und Beschlussfassung
  4. Änderung der Abwasser- und der Wasserversorgungssatzung
    - Beratung und Beschlussfassung
  5. Zwischenbericht über die Finanzentwicklung im Haushaltsjahr 2026
  6. Anpassung Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028
  7. Wasserversorgungskonzeption - BA 5, pauschale Vergabe Bauleistungen
  8. Kanalsanierung in geschlossener Bauweise 2026 – Vergabe
  9. Festlegung Straßennamen für den Neubau der Feuerwehr in Zweiflingen
  10. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. 2077 in Zweiflingen
  11. Neubau Wohngebäude mit Garage und Carport, Flst. 1 in Zweiflingen
  12. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen, Flst. 2070 in Zweiflingen
  13. Bauantrag Wohnhaus mit Garage und Carport, Flst. 2081 in Zweiflingen
  14. Antrag auf Erdauffüllung auf Flst. 120 in Orendelsall zur Bodenverbesserung
  15. Ernennung von Bürgermeisterin Susanne Uebel-Madenciler zur Eheschließungsstandesbeamtin und Widerruf des Standesbeamten Klaus Gross

 

 

 

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 18.06.2026

Einwohnerfragen

 

Es gab keine Fragen seitens der anwesenden Zuhörer

 

Kalkulation Wasserzins mit Grundgebühr für die Jahre 2027 und 2028
- Beratung und Beschlussfassung

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.11.2025 wurde die Kalkulation des Wasserzinses zusammen mit der Grundgebühr für die Jahre 2027 und 2028 an das Büro Allevo vergeben. Die Kalkulation ist nun erfolgt.

Durch die Kalkulation kommt es zu einer Preissteigerung sowohl beim Wasserzins als auch bei der Grundgebühr, obwohl die Gemeinde keinen Gewinn erzielt. Die Erhöhung ergibt sich aus allgemeinen Preissteigerungen und höheren Abschreibungen durch umfangreiche Investitionen im Wasserbereich. Der Gemeinderat stimmte den kalkulierten Gebühren zu.

Die neuen Gebühren ab 2027 sind in der Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt zu finden.

 

Kalkulation gesplittete Abwassergebühr für die Jahre 2027 und 2028
- Beratung und Beschlussfassung

 

Die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr ist ebenfalls erfolgt.

Auch hier kommt es zu einer Preissteigerung höherer Betriebskosten.

Der Gemeinderat stimmte den kalkulierten Gebühren zu. Die neuen Gebühren ab 2027 sind in der Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt ersichtlich.

 

 

 

Änderung der Abwasser- und der Wasserversorgungssatzung
- Beratung und Beschlussfassung

 

Auf die Bekanntmachungen in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

 

 

 

Zwischenbericht über die Finanzentwicklung im Haushaltsjahr 2026

 

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner 170. Sitzung vom 05. bis 07.05.2026 die Steuereinnahmen im mittelfristigen Zeitraum für die Jahre 2026 bis 2030 neu vorausgeschätzt.

Für die Gemeinde Zweiflingen ergibt sich folgendes:

  • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ./.         700 €
  • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +               200 €
  • Schlüsselzuweisungen vom Land ./.           600 €

Die Gewerbesteuer entspricht derzeit dem Planansatz.

Trotz Anpassung des Hebesatzes zum 01.01.2026 ist der Planansatz noch nicht erreicht. Allerdings hat das Finanzamt noch immer nicht alle Fälle veranlagt. Außerdem ist nicht bekannt, ob noch Widersprüche gegen die Messbescheide beim Finanzamt anhängig sind.

Im konsumtiven Bereich ergeben sich nach derzeitigem Stand bei den Erträgen und Aufwendungen keine nennenswerten Veränderungen.

Im investiven Bereich ergeben sich bislang keine Abweichungen zur Planung. Die eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 1.400.000 € aus 2025 und 300.000 € aus 2026 musste noch nicht getätigt werden. Kassenkredite mussten ebenfalls noch nicht in Anspruch genommen werden.

 

 

Anpassung Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028

 

Die Vertreter des Städtetags, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fach­verbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kinder­gartenjahr 2026/2027 und das Kindergartenjahr 2027/2028 verständigt
Für das Kinder­gartenjahr 2026/2027 empfehlen sie eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2027/2028 eine Erhöhung um 4,0 Prozent.

Diese Erhöhungen berücksichtigen die aktuellen Tarifsteigerungen sowie einen Zuschlag für die allgemeinen Kostensteigerungen. Dennoch bleibt das angestrebte Ziel der unterzeichneten Verbände einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge zu erreichen unerreicht. Bei der Gemeinde Zweiflingen beträgt der Kostendeckungsgrad aktuell 11,83 Prozent.

Die Gemeinde Zweiflingen richtet sich bei der Höhe der Elternbeiträge an diese Empfehlungen. Dem Gemeinderat wurde daher empfohlen, den Elternbeitrag wie vorgeschlagen festzusetzen.

Es wurde folgender Beschuss gefasst:

Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 wie vorgeschlagen zu.

Auf die Bekanntmachung in diesem Mitteilungsblatt wird verwiesen.

 

 

Wasserversorgungskonzeption - BA 5, pauschale Vergabe Bauleistungen

 

Nach Auftragserteilung des Bauabschnitts 5 der Wasserversorgungskonzeption hat die Bietergemeinschaft Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG/ Schäfer Rohrnetz- und Anlagenbau GmbH eine Nachtragsforderung Nr. 1 eingereicht. Diese führt im Wesentlichen die außergewöhnlichen, dynamischen und in einer nicht kalkulierbaren Kürze erfolgten Preissteigerungen auf, welche infolge der aktuellen geopolitischen Lage im Nahen Osten begründet sind. Diese Lage trat nach der Kalkulationsphase und Beauftragung ein, so dass von den Bietern eine Einkalkulierung in dieser Form nicht möglich war. Nach Angaben der Bietergemeinschaft haben insbesondere gestiegene Energie- und Rohstoffpreise zu erheblichen Mehrkosten beim Transport und in der Materialbeschaffung geführt. Im kalkulierten Ansatz der Maschinenbedienung führt der erhöhte Dieselpreis (teils um 50 bis 60 Cent/Liter) zu Mehrkosten in der Bauausführung. Selbst in den vergangenen vier bis acht Wochen ist eine transparente Preiskalkulierung kaum möglich gewesen, da seitens der Lieferanten / Hersteller immer wieder Preiserhöhungen vorgenommen wurden. Die Marktsituation ist durch die sehr dynamische Situation nur schwer greif- und kalkulierbar. Die Wasserversorgungskonzeption wird zu 80 Prozent gefördert. Die Förderstelle hat die Mehrkosten sowie die angebotene Auftragspauschallisierung als zuwendungsfähig im Sinne der Projektfinanzierung anerkannt.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Auftragspauschallisierung für den BA 5, Ausbau Versorgungsbereich Tiefensall in Höhe von 100.570,39 € netto an die Bietergemeinschaft Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG/ Schäfer Rohrnetz- u. Anlagenbau GmbH wird zugestimmt.

 

 

 

Kanalsanierung in geschlossener Bauweise 2026 – Vergabe

 

Mit den im Haushaltsplan 2026 eingestellten Mitteln werden in diesem Jahr Schadstellen mit Fremdwassereintritten in das Kanalnetz im Ortsteil Westernbach saniert, was auch zu einer Reduzierung der Kosten, die die Gemeinde Zweiflingen an die Stadt Öhringen zu zahlen hat, führt.

 

Die Kanalsanierungsarbeiten 2026 wurden vom Kreistiefbauamt beschränkt ausgeschrieben. Es wurden fünf Angebote angefordert.

 

Günstigster Bieter war die Fa. Kilian aus Fürth/Odw. zum Angebotspreis von 27.661,55 €

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Kanalsanierung in geschlossener Bauweise wird an die Fa. Kilian, Fürth/Odenwald zum Angebotspreis von brutto 27.661,55 € als günstigsten Bieter vergeben.

 

 

 

Festlegung Straßennamen für den Neubau der Feuerwehr in Zweiflingen

 

Das neu geplante Feuerwehrhaus in Zweiflingen benötigt eine eigene Hausnummer. Nach Rücksprache mit dem Vermessungsamt in Künzelsau kann der Straßennamen Eichacher Straße hier nicht verwendet werden, da die Straße erst ab dem ersten Wohnhaus beginnt und die Hausnummer 1 bereits vergeben ist.

Aus diesem Grund wurde vom Vermessungsamt empfohlen, den bestehenden Feldweg Flst. 342 neu zu benennen. Einfachheitshalber wurde vorgeschlagen den bestehenden Gewannname „Flur“ zu verwenden.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Gemeinderat beschließt den bestehenden Weg zum neuen Feuerwehrgebäude mit dem Straßennamen „Flur“ zu benennen.

 

 

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. 2077 in Zweiflingen

Dem Bauantrag wurde zugestimmt.

 

 

Neubau Wohngebäude mit Garage und Carport, Flst. 1 in Zweiflingen

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

 

Neubau eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen, Flst. 2070 in Zweiflingen

Dem Bauantrag wurde zugestimmt.

 

 

Bauantrag Wohnhaus mit Garage und Carport, Flst. 2081 in Zweiflingen

Dem Bauantrag wurde zugestimmt.

 

 

Antrag auf Erdauffüllung auf Flst. 120 in Orendelsall zur Bodenverbesserung

Dem Antrag wurde zugestimmt.

 

 

Ernennung von Bürgermeisterin Susanne Uebel-Madenciler zur Eheschließungsstandesbeamtin und Widerruf des Standesbeamten Klaus Gross

 

Bürgermeisterin Susanne Uebel-Madenciler möchte gerne im Rahmen Ihrer Bürgermeistertätigkeit auch Eheschließungen vornehmen. Für eine Vollstandesbeamtin müsste nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht der Grundlehrgang in Bad Salzschlirf und die regelmäßigen Fortbildungen besucht werden. Für die Ausübung der Eheschließungsstandesbeamtin sind keine Fortbildungen oder Lehrgänge erforderlich.

 

Des Weiteren wurde Bürgermeister a. D. Klaus Gross in den Ruhestand verabschiedet. Daher ist hier der Widerruf mit Wirkung zum 20.05.2026 erforderlich.

 

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat bestellt Bürgermeisterin Susanne Uebel-Madenciler zur Eheschließungsstandesbeamtin der Gemeinde Zweiflingen.

 

  1. Der Gemeinderat widerruft den Standesbeamten Klaus Gross mit Wirkung zum 20.05.2026 aufgrund des Eintritts in den Ruhestand.

 

 

 

 

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