TOP 2 | Änderung des Flächennutzungsplans - 1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächenutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingens |
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Der Gemeinderat der Gemeinde Zweiflingen empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen, den Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf Grundlage des Entwurfs vom 04.10.2018 zu fassen. | |
Abgestimmt haben 11 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen angenommen | |
TOP 3 | Änderung des Flächennutzungsplans - 2. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächenutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen |
Der Gemeinderat empfiehlt dem gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltunsgemeinschaft Öhringen-Pfedelbach-Zweiflingen, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorzubereiten. Hierfür sollen IFK Ingenieure und das Ingenieurbüro für Umweltplanung - Walter Simon, beide aus Mosbach, beauftragt werden. | |
Abgestimmt haben 11 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen angenommen | |
TOP 4 | Gestaltung Aussenanlage Bauhof/Halle - Vergabe |
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Abgestimmt haben 10 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 10 Ja-Stimmen angenommen | |
TOP 5 | Sanierung und Anbau Mehrzweckhalle Zweiflingen - Vergaben |
Der Ersatzbeschaffung der Elektrogeräte für die Küche Bestandshalle wird wie vorgetragen zugestimmt. | |
Abgestimmt haben 11 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen angenommen | |
TOP 6 | Annahme einer Spende |
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Abgestimmt haben 11 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen angenommen | |
TOP 8 | Stellungnahme zu Baugesuch - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 55/29 in Zweiflingen |
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. 55/29 in Zweiflingen zu und erteilt das erforderliche Einvernehmen für die Überschreitung der Traufhöhe um 0,45 m. Das Einvernehmen für die Überschreitung der Firsthöhe wird nicht erteilt. Für die Garage ist eine Umplanung erforderlich, diese muss innerhalb des Baufensters erstellt werden und 2,50 m Stauraum aufweisen. | |
Abgestimmt haben 11 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen angenommen |