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Archivierte Gemeinderatsbeschlüsse

Gemeinderatssitzung 07.06.2018 - Beschlüsse

TOP 3Abschluss Stromliefervertrag zum 01.01.2019
 


Dem Abschluss des Kommunalvertrags über die Lieferung elektrischer Energie zwischen der Gemeinde Zweiflingen und der EnBW Ostwürttemberg Donau Ries AG Ellwangen wird wie vorgetragen für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021 zugestimmt.


 Abgestimmt haben 12 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen angenommen
TOP 4Sanierung und Anbau Mehrzweckhalle Zweiflingen - Vergabe Erneuerung Oberlicht Bestand
 


Der Vergabe des Oberlichts im Bestand an die Fa. Holzbau Vogelmann Unterheimbach zum Angebotspreis 20.154,20 ? brutto wird zugestimmt.


 Abgestimmt haben 12 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen angenommen
TOP 5Erwerb Feuerwehrfahrzeug HLF 10 - Vergabe Vorbesprechung
 

Der Beschluss zur Vergabe wird verschoben.

 
TOP 6Stellungnahme zu Baugesuch - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Flst. 62 in Zweiflingen - Änderung der Baugenehmigung
 


Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Die Änderung des Bauantrages wird zur Kenntnis genommen.


 
TOP 7Stellungnahme zu Baugesuch - Teilweiser Ausbau einer Garage in 2 Wohnungen, Flst. 9/2 in Friedrichsruhe
 


Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Bauvorhaben - Teilweiser Ausbau einer Garage in 2 Wonungen auf dem Flst. 9/2 in Friedrichsruhe zu.


 Abgestimmt haben 12 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen angenommen
TOP 8Stellungnahme zu Baugesuch - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Pool, Flst. 1642/1 in Tiefensall
 


Der Gemeinderat erteilt für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Pool auf dem Flst. 1642/1 in Tiefensall das erforderliche Einvernehmen für die Befreiung von der festgesetzten Dachneigung und für die Errichtung der Garage außerhalb der überbaubaren Fläche.

Weiter werden die Befreiungen für die Überschreitung des Baufensters mit dem Wohnhaus und die Drehung der Firstrichtung erteilt.

Der Abstand von 4m zur Straße muss wie im Lageplan eingehalten werden. Das Baurechtsamt wird gebeten, die Abstände zu überprüfen.

Die Flachdachgarage muss begrünt werden. Eine Befreiung kann nicht erteilt werden.




 Abgestimmt haben 12 Stimmberechtigte, der Beschluss wurde mit 8 Ja-Stimmen angenommen


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