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Aktuelles aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung 29.04.2021 - Beschlüsse

TOP 1Wasserkonzeption - Vergabe Verfahrens- und Prozesstechnik, BA 1
 

  1. Die Arbeiten für die elektrotechnische Ausrüstung werden an die Fa. Wittinger GmbH aus Ostfildern zum Angebotspreis von insgesamt 152.194,90 EUR netto vergeben.

2. Die Arbeiten für die verfahrens- und prozesstechnische Ausrüstung werden an die Fa. Schuler Anlagenbau GmbH & Co. aus Mosbach zum Angebotspreis von insgesamt 353.366,03 EUR netto vergeben.

 
TOP 2Freiwillige Feuerwehr Zweiflingen - Vergabe Beschaffung MTW
 

Der Beschaffung des MTW für die Freiwillige Feuerwehr Zweiflingen von der Fa. Schäfer GmbH aus Oberderdingen zum Angebotspreis von brutto 56.727,06 EUR wird zugestimmt. Es soll schnellst möglich das Vergabegespräch geführt werden.

 
TOP 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 - Beratung und Beschlussfassung
 

Dem mittelfristigen Finanzplan des Ergebnis- und Finanzhaushalts sowie dem Stellenplan wird wie vorgelegt zugestimmt.

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29. April 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen:

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 4.819.200 Euro

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6.195.800 Euro

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.376.600 Euro

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 Euro

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.376.600 Euro

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.174.400 Euro

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.475.000 Euro

2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (Saldo 2.1 und 2.2) von -300.600 Euro

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 495.600 Euro

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 612.100 Euro

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -116.500 Euro

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -417.100 Euro

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 116.500 Euro

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 115.000 Euro

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.500 Euro

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -415.600 Euro

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 116.500 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Euro.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 Euro.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessbeträge.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemo unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 
TOP 4Archivordnung der Gemeinde Zweiflingen - Satzungsbeschluss
 

Die Archivordnung wird wie beigefügt beschlossen.

 
TOP 5Annahme von Spenden
 

Der Annahme der vorgetragenen Sachspende der Fa. Filtration Group aus Öhringen wird zugestimmt.

 
TOP 6Stellungnahme zu Bauantrag - Erweiterung Wohnhaus durch Dachanhebung in Teilbereichen, Flst. 84/6 in Westernbach
 

Dem Bauantrag über die Erweiterung eines Wohnhauses durch Dachanhebung in Teilbereichen auf dem Flst. 84/6 in Westernbach wird zugestimmt und das erforderliche Einvernehmen erteilt.

 


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