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Gemeinderatssitzung 16.02.2023 - Beschlüsse

TOP 2Freiwillige Kommunale Wärmeplanung
 

Der Teilnahme an der freiwilligen Kommunalen Wärmeplanung im vorgesehenen Konvoi der Gemeinden Bretzfeld und Pfedelbach wird zugestimmt. Eventuell wird noch die Stadt Neuenstein hinzukommen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte hierzu einzuleiten.

 
TOP 3Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 - Beratung und Beschlussfassung
 

Dem mittelfristigen Finanzplan des Ergebnis- und Finanzhaushalts sowie dem Stellenplan wird wie vorgelegt zugestimmt.

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. Februar 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.611.100 EUR

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6.619.900 EUR

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.008.800 EUR

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -1.008.800 EUR

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.303.600 EUR

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.861.800 EUR

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 441.800 EUR

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.199.500 EUR

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.147.100 EUR

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -947.600 EUR

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -505.800 EUR

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 EUR

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 115.000 EUR

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -115.000 EUR

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -620.800 EUR

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR.

§ 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v. H. der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessbeträge.

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 


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